AGRAR GmbH "Dresdner Vorland" Grumbach

AGRAR GmbH "Dresdner Vorland"
Wilsdruffer Str. 10
01723 Grumbach
+49 35204 9450

Feldbau

Wir stehen für eine moderne und nachhaltige Produktion vor den Toren Dresdens.

Die Agrar GmbH „Dresdner Vorland“ Grumbach ist aus der gleichnamigen Agrargenossenschaft hervorgegangen. Wir bewirtschaften ca. 3000 ha westlich von Dresden Flächen vom Tharandter Wald bis zu den Elbwiesen. Grundlage unserer landwirtschaftlichen Produktion ist der Feldbau mit der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln mit eigener Lagerung.

Anbau

  • Winterweizen, Wintergerste, Sommergerste, Hafer
  • Winterraps
  • Körnermais
  • Speise- und Futterkartoffeln
  • Silomais, Ackerbohnen, Klee- und Luzernegras für eigene Fütterung
  • Weidelgras (Grassamenvermehrung)
  • zwei Erdbeerfelder zum Selberpflücken in Kleinopitz und Oberwartha
  • Speisekartoffeln
  • Frischerbsen
  • Flächenstillegungen und Zwischenfruchtanbau als Ökologische Vorrangflächen, darüber hinaus Bienenweiden

Bewirtschaftung

Düngung

Nach der Ernte im Sommer werden vorzugsweise organische Dünger auf den Feldern ausgebracht. Dazu gehören Rindermist und –jauche aus der eigenen Produktion sowie Hühnertrockenkot und Humus, die zugekauft werden. Organischer Dünger fördert das Bodenleben, steigert den Humusanteil im Boden und ist ein wichtiger Nährstofflieferant für die Pflanzen.

Regelmäßiges Kalken der Felder verbessert Bodenstruktur und den ph-Wert und begünstigt das Bodenleben.

Mineralischer Dünger wird nur nach Bedarf ausgebracht, also nur so viel wie nötig. Hierbei arbeiten wir mit Sensortechnik: Der Bedarf der Pflanzen wird vor der Ausbringung des Düngers genau ermittelt und standortgenau ausgebracht.

Erosionsschutz

  • 85 % des Ackerlands sind überwinternde Früchte bzw. Feldfutter
  • Zwischenfrüchte werden vor Sommerkulturen angebaut
  • 70 % unseres Ackerlandes werden pfluglos bearbeitet

Qualitätsmanagement im ganzen Betrieb:

  • QS Hack- und Druschfrüchte
  • QS Kartoffeln
  • QS Fleisch und Fleischerzeugnisse

Beteiligung an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Richtlinie AUK 2015)

  • Maßnahme GL5a „Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“
  • Ziel der Maßnahme: Erhaltung artenreicher Bestände der FFH Lebensraumtypen „Flachland Mähwiesen und Berg-Mähwiesen“

 


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